Unfallschaden, Schmerzensgeld, Bußgeldbescheid, Fahrerlaubnis- oder Führerscheinentzug:
Wir sind Ihr erster Ansprechpartner.
ihre kanzlei
Mit Konzentration auf das Verkehrsrecht und einer soliden Basis von über 20 Jahren anwaltlicher Praxis entsprechen wir Ihrem Anspruch an optimale Interessenwahrung.
Von der Ordnungsbehörde oder der Staatsanwaltschaft?
Man beschuldigt Sie, zu schnell, mit zu geringem Abstand oder bei Rot gefahren zu sein? Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Sie wegen Körperverletzung oder Nötigung?
In solchen und ähnlichen Fällen übernehmen wir gerne Ihre Verteidigung.