Nach § 2 Abs. 1 StVG darf in Deutschland nur derjenige ein Kraftfahrzeug führen, der von der zuständigen Behörde die Fahrerlaubnis erhalten hat. Voraussetzungen sind: ein ordentlicher Wohnsitz in Deutschland, § 7 FeV, je nach Führerscheinklasse ein bestimmtes Mindestalter, § 10 FeV, keine Bedenken hinsichtlich körperlicher und geistiger Eignung, § 11 FeV, der Nachweis eines bestimmten Sehvermögens, § 12 FeV, der Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs, § 19 FeV, und schließlich das Bestehen einer theoretischen und einer praktischen Fahrprüfung, §§ 16, 17 FeV.