Bussgeldbescheid
Was Sie jetzt tun können
Was Sie jetzt tun sollten
Was wir für Sie tun können
Zunächst: Was folgt, wenn Sie nichts tun?
Egal, ob Sie eine rote Ampel überfahren haben, oder zu schnell unterwegs waren: Wurden Sie bei einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr erwischt, dann müssen Sie jedenfalls mit einer Geldbuße, je nach Schwere des Verstoßes auch mit Punkten im Verkehrszentralregister und im Höchstfall mit ein- bis dreimonatigem Fahrverbot rechnen – jedenfalls, wenn Sie untätig bleiben.
Warum sie sich verteidigen sollten
Die Ziele der Verteidigung gegen Bußgeldbescheide liegen auf der Hand: Bußgelder und Punkte reduzieren bzw. abwenden. Fahrverbote vermeiden oder verkürzen. Um dies zu erreichen sollten Sie die Sache zunächst von einem Fachmann überprüfen lassen. Die Chancen stehen nämlich nicht schlecht: Eine Überprüfung von Bußgeldbescheiden ist, z.B. aufgrund der Fehleranfälligkeiten bei den gängigen Meßmethoden, allein statistisch gesehen schon lohnenswert.
Was können sie bereits vorab tun?
Machen Sie den Behörden gegenüber immer von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch insbesondere, wenn Sie noch keinen Anwalt beauftragt haben. Das gilt sowohl für das Ausfüllen behördlicher Anhörungsbögen, als auch bei Ladungen der Polizei zur Vernehmung/Befragung. Als Betroffener müssen Sie alldem nicht Folge leisten. Wenn Sie Angaben machen wollen, besprechen Sie dies zuvor mit Ihrem Rechtsanwalt.
Reagieren Sie sofort
Achten Sie darauf, daß gegen einen Bußgeldbescheid nur innerhalb zweier Wochen nach dessen Zustellung Einspruch möglich ist. Der Einspruch muß schriftlich – d.h. unterschriftlich – bei der Behörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat. Ein Telefonat oder eine E-Mail ist nicht fristwahrend. Wenden Sie sich bei Fragen rund um die Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid gerne an uns. Wir helfen Ihnen.
ohne Kostenrisiko
Wir bieten Ihnen auf diesen Seiten die Gelegenheit, unseren kostenlosen Ersteinschäzungs-Service in Anpruch nehmen zu können. Schildern Sie uns Ihren Fall, indem Sie uns ein paar Fragen beantworten. Das kostet Sie nur ein paar Minuten. Nutzen Sie dazu im Folgenden unser vorgefertigtes Anfrage-Formular. Ihre Daten werden dabei von uns nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet und danach wieder gelöscht. Zudem profitieren Sie auch im Rahmen der Erstberatung von unserer Anwaltlichen Schweigepflicht.
Kostenfreie
Prüfung
Wir bieten Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall und Ihren Ansprüchen
Verkehrs-Strafverfahren
Auch hier gilt:
Keine Aussage in der Sache ohne vorherige Anwaltliche Beratung
schnell ist es passiert
Im modernen Strassenverkehr führen oft schon minimale Unachtsamkeiten zu Fahrfehlern, mit zum Teil ganz erheblichen Folgen für die Beteiligten. Entsprechend schmal ist der Grat zwischen ordnungswidrigem und strafbarem Verhalten. Schnell wird aus einem bloßen Rotlichtverstoß eine Gefährdung des Strassenverkehrs, eine fahrlässige Körperverletzung oder gar Tötung. Aber auch Unterlaubtes Entfernen vom Unfallort, Unterlassene Hilfeleistung, Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluß, Beleidigung und Nötigung sind an der Tagesordnung und beschäftigen täglich Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte.
Schweigen ist Gold
Bevor Sie sich als Beschuldigter zur Sache den Behörden, anderen Beteiligten oder Dritten gegenüber äußern, ziehen Sie einen Rechtsanwalt zu Rate. Die Gefahr, sich buchstäblich „um Kopf und Kragen zu reden“, besteht grundsätzlich. Holen Sie sich daher anwaltlichen Rat, denn die Folgen einer Verurteilung zu Geld- oder Freiheitsstrafe, die Entziehung der Fahrerlaubnis, ggf. eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) und nicht zuletzt die Verfahrenskosten sind fast immer existenziell bedrohlich.
Vertrauen Sie auf unsere Anwaltliche Expertise
Je früher Sie sich an uns wenden, umso besser für Ihre Verteidigung. Wir nehmen Einsicht in die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten und prüfen den Tatvorwurf anhand des dortigen Tatsachenmaterials. Sodann stimmen wir mit Ihnen aufgrund der sich für Sie ergebenden Möglichkeiten das weitere Vorgehen ab.
Die Einstellung des Verfahrens
ist unser vorrangiges Verteidigungsziel. Ein Strafprozeß stellt neben den Mehrkosten immer auch eine deutliche psychische Belastung für den Angeklagten dar. Oberstes Ziel einer Strafverteidigung muß es daher sein, ein gerichtliches Verfahren möglichst zu vermeiden. Daher ist unsere anwaltliche Tätigkeit zu jedem Verfahrenszeitpunkt auf die frühzeitige Beendigung des Strafverfahrens gerichtet.
Kostenlose und unverbindliche Erstberatung
Wir bieten Ihnen auch hier Gelegenheit, eine unverbindliche Erstberatung in Form kostenloser Ersteinschäzungs in Anpruch nehmen zu können. Schildern Sie uns Ihren Fall, indem Sie uns ein paar Fragen beantworten. Das kostet Sie nur ein paar Minuten. Nutzen Sie dazu im Folgenden unser vorgefertigtes Anfrage-Formular. Ihre Daten werden dabei von uns nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet und danach wieder gelöscht. Zudem profitieren Sie auch im Rahmen der Erstberatung von unserer Anwaltlichen Schweigepflicht.
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